Rechtsprechung
   AG Kerpen, 25.05.2001 - 21 C 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9796
AG Kerpen, 25.05.2001 - 21 C 53/01 (https://dejure.org/2001,9796)
AG Kerpen, Entscheidung vom 25.05.2001 - 21 C 53/01 (https://dejure.org/2001,9796)
AG Kerpen, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 21 C 53/01 (https://dejure.org/2001,9796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,9796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgeschäfte im Internet nach allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts; Auslegung der Einstellung eines Fahrzeugs ins Internet über die Webseite der Firma eBay als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages; Einordnung einer Anzeige auf der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internet-Auktion - es kommt nicht immer ein wirksamer Kaufvertrag zustande

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Preisangabe in Internetauktion als 'Verhandlungsbasis'

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3274
  • MMR 2001, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus AG Kerpen, 25.05.2001 - 21 C 53/01
    Zwar erfüllt die Freischaltung des Objektes grundsätzlich die Voraussetzungen eines Angebots ( OLG Hamm , NJW 2001, 1142 f.), aber es fehlte - für den Kläger erkennbar - an einem vom Beklagten geäußerten Rechtsbindungswillen.

    Zwar ist eine vorweggenommene Annahmeerklärung grundsätzlich möglich, da sie dem Grundsatz der Privatautonomie folgt und der damit verbundenen Freiheit, entsprechende Risiken einzugehen ( OLG Hamm , NJW 2001, 1142, 1144) Eine solche verbindliche Annahmeerklärung scheitert aber aus den genannten Gründen am Wortlaut der Artikelbeschreibung.

  • LG Darmstadt, 24.01.2002 - 3 O 289/01

    Vorrang klarstellender Beschreibung des Anbieters gegenüber den

    Durch diese Erklärung hat die Beklagte für jeden Leser dieses Teiles der Website unmissverständlich deutlich gemacht, dass bei ihr kein Rechtsbindungswille bestand (vgl. zu dieser Fallkonstellation auch AG Kerpen, NJW 2001, 3274).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht